Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Anwendungs­bereich

(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Ver-tragsverhältnisse zwischen der Firma thomsis www.thomsis-sports.de und Verbrau-chern sowie Unternehmern (im Folgenden „Kunde“ oder „Kunden“ genannt) und alle Lieferungen und Leistungen durch thomsis an Kunden.

„Verbraucher“ ist dabei gemäß § 13 BGB „jede natürliche Person, die ein Rechtsge-schäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbststän-digen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.“

„Unternehmer“ ist gemäß § 14 BGB „eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Aus-übung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten handelt.“

(2) Für Unternehmer gelten diese AGB auch bei möglicherweise künftigen Geschäfts-/ Rechtsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedürfte. Werden von Unternehmern entgegenstehende/ ergänzende AGB verwendet, so wird diesen bereits an dieser Stelle ausdrücklich widersprochen. Solche AGB können allenfalls dann Ver-tragsbestandteil werden, wenn die Firma thomsis ihnen ausdrücklich zugestimmt habt.

(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von Kunden der Firma thomsis gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform (z.B. E-Mail).

(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, so-weit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

(5) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde einer Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Die Firma thomsis wird den Kunden bei Fristbeginn auf die Rechtsfolgen des Schwei-gens besonders hinweisen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preis-angaben sind freibleibend und unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar

(2) Anforderungen und Details eines Auftrages werden zwischen dem Kunden und der Firma thomsis besprochen. Auf Grundlage der erhaltenen Informationen erstellt die Firma thomsis ein Angebot in Textform. Das Angebot hat eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen ab Angebotsdatum. Die Annahme durch den Kunden erfolgt in Textform. Mit der Bestätigung des Angebots durch den Kunden gilt das Angebot als angenommen und der Vertrag ist geschlossen.

(3) Vor Abschluss des Vertrags getroffene, mündliche Erklärungen der Firma thomsis wer-den durch den gem. § 2 Ziff. 1 geschlossenen Vertrag ersetzt. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen thomsis und dem Kunden ist dieser geschlossene Vertrag.

(4) Änderungen/ Erweiterungen der im Vertrag beschriebenen Leistungen und Aufgaben-stellung, die sich durch neue Erkenntnisse während der Leistungserbringung oder durch neue/ zusätzliche Anforderungen oder Wünsche des Kunden ergeben, werden ausschließlich durch eine Vereinbarung, welche jedenfalls in Textform zu fassen ist, Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages.

§ 3 Vergütung, Termine und Verzug

(1) Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Firma thomsis. Die Firma thomsis ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Vergü-tung versteht sich als Netto-Vergütung zuzüglich der Umsatzsteuer in der zum Zeit-punkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Höhe. Soweit die Vergütung nicht vereinbart wurde, hat die Firma thomsis Anspruch auf Vergütung in der marktüblichen Höhe.

(2) Alle zusätzlichen vertraglichen Leistungen der Firma thomsis i.S.d. § 2 Ziff. 4, die nicht bereits durch die ursprünglich vereinbarte Vergütung abgegolten sind, werden geson-dert entlohnt. Falls die Leistung nachträglich geändert/ erweitert wird, steht der Firma thomsis eine entsprechende Vergütungsanpassung zu, deren genaue Höhe sich nach dem Verhältnis des ursprünglich Vereinbarten berechnet. Im Zweifel soll die Firma thomsis gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen eine solche Vergütung bestimmen können.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen der Firma thomsis spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

(4) Die Firma thomsis ist bei Überschreitung des Zahlungsziels gem. § 3 Ziff. 3 berechtigt, von Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, sowie von Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern, wobei der Nachweis eines höheren Ver-zugsschadens jederzeit möglich ist.

(5) Gelangt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, steht es der Firma thomsis frei, die wei-tere Erfüllung des Vertrages abzulehnen.

(6) Wenn der Firma thomsis nach Abschluss des Vertrages mit dem Kunden Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern ge-eignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen von thomsis aus dem Vertrag durch den Kunden gefährdet wird, ist die Firma thomsis berechtigt, noch aus-stehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistung auszufüh-ren oder zu erbringen oder die Leistungen vor einer entsprechenden Vorauszahlung/ Sicherheitsleistung zurückzubehalten.

(7) Lieferfristen oder Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht etwas an-deres vereinbart ist.

(8) Soweit die Leistung der Firma thomsis durch Umstände höherer Gewalt verzögert wird, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, wie Streik und recht-mäßiger Aussperrung, sowie beim Eintritt sonstiger Hindernisse, die für thomsis unvor-hersehbar sind und welche thomsis nicht zu vertreten hat (Nichtverfügbarkeit der Leis-tung), verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch, soweit solche Um-stände bei Lieferanten des Anbieters eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernis-se werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

(9) Befindet sich die Firma thomsis mit der von ihr zu erbringenden Leistung in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Firma thomsis eine Frist zur Erbringung dieser Leistungen von mindestens 14 Tagen in Textform gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.

§ 4 Mitwirkungs­pflichten

(1) Dem Kunden obliegt die Pflicht, der Firma thomsis unverzüglich nach Vertragsschluss sämtliche Informationen und sämtliche produkt- und verfahrensspezifische Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für eine vertragsgemäße Leistungserbringung durch die Firma thomsis erforderlich sind. Dies sind zum Beispiel die Beschreibung des Einsatz-bereichs und der Nutzer des Produkts, die Charakterisierung der Funktionsweise des Produktes und/ oder technische Daten wie Maße, Gewicht, etc.

(2) Erweisen sich Informationen oder Unterlagen des Kunden als fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv als nicht ausführbar, wird er unverzüglich nach Mitteilung durch thomsis die erforderlichen Berichtigungen und/ oder Ergänzungen vornehmen.

(3) Stellt der Kunde der Firma thomsis die erforderlichen Unterlagen, Dokumente oder Sonstiges zur Bearbeitung zur Verfügung, so versichert der Kunde damit, dass diese frei von Rechten Dritter, insbesondere Schutzrechten Dritter, sind. Falls die Firma thomsis aufgrund solcher Rechte Dritter in Anspruch genommen wird, so ist der Kunde verpflichtet, die Firma thomsis schad- und klaglos zu halten. Sämtliche Nachteile, die thomsis durch eine entsprechende Inanspruchnahme Dritter erleidet, hat der Kunde thomsis zu ersetzen.

(4) Falls der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt und der Kunde insofern in Verzug gerät, kann die Firma thomsis dem Kunden eine angemessene Frist zur Nachholung dieser Mitwirkungspflichten setzen. Falls der Kunde seiner Mitwirkungs-pflichten auch innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommt, gilt der Vertrag als auf-gehoben. In einem solchen Fall kann die Firma thomsis einen ihrer Arbeiten entspre-chenden Teil der Vergütung sowie eine angemessene Entschädigung (etwa entgange-ner Gewinn) von dem Kunden verlangen. Eine weitergehende Haftung wegen Ver-schuldens bleibt unberührt.

§ 5 Eigentums­vorbehalt, Urheberrecht

(1) An Entwürfen, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Mo-dellen, Kostenvoranschlägen, Angeboten und anderen Unterlagen behält sich die Fir-ma thomsis das Eigentums- und Urheberrecht vor. Der Kunde darf diese Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma thomsis weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Sollte die Firma thomsis diese Unterlagen zurückverlangen, so hat der Kunde dieser Aufforderung unverzüglich nachzukommen und eventuell gefertigte Ko-pien zu vernichten, wenn sie vom Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

(2) Thomsis behält sich das Eigentum an den Waren und die Rechte an den Dienstleistun-gen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Ge-schäftsbeziehung vor.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, diese auf ei-gene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.  

(4) Unternehmer dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterver-äußern. Sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kun-de – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an thomsis im Voraus ab. Thomsis nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Thomsis darf Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit der Kunde seiner Zah-lungsverpflichtung nicht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma thomsis auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Kunden zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsda-tum etc. zur Verfügung zu stellen und thomsis alle für die Geltendmachung der abge-tretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

(5) Im Übrigen sind Verfügungen über Vorbehaltsware unzulässig, insbesondere Sicher-heitsübereignung oder Verpfändung. Von Pfändungen ist die Firma thomsis unter An-gabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Zu im Rahmen eines Kundenauftrages erarbeiteten Ergebnissen (beispielsweise Kon-zepten, Konstruktionszeichnungen, Software oder ähnlichem) räumt thomsis – soweit nicht vertraglich ausdrücklich etwas anderes geregelt ist – dem Kunden ein einfaches, d.h. nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Ergebnissen ein. Die Ausgestaltung des Nutzungsrechtes richtet sich in zeitlicher, räumlicher und inhaltlicher Hinsicht nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Haben die Vertragsparteien eine ausdrückli-che vertragliche Vereinbarung nicht getroffen, so richtet sich der Umfang der Rechteeinräumung an den Kunden nach dem jeweiligen Vertragszweck. Das heißt, dem Kunden werden die Rechte in dem für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang eingeräumt; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechende Anwen-dung.

(2) Die Weiterübertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/ oder Mehrfachnut-zungen sowie die Erteilung von Unterlizenzen ist, soweit vertraglich nicht anders ver-einbart, vergütungspflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung im Einzelfall.

(3) Veränderungen durch den Kunden oder Dritten an im Rahmen eines Kundenauftrages erarbeiteten Ergebnissen sind ohne schriftliche Genehmigung von thomsis untersagt. Das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung ist auf den jeweiligen, in dem Ver-tragsangebot, der Auftragsbestätigung oder dem zwischen den Parteien abgeschlos-senen Vertrag spezifizierten Leistungsgegenstand beschränkt.

(4) Die Firma thomsis haftet nicht für Schäden, die durch die Vervielfältigung und Verbrei-tung einer durch den Kunden oder einem Dritten veränderten technischen Dokumenten entstehen.

(5) Eigentums- und Nutzungsrechte an den von uns erstellten Arbeitsergebnissen gehen – unabhängig vom Umfang der Rechteeinräumung – in jedem Falle erst mit vollständiger Bezahlung des Gesamtauftrages auf den Kunden über.

§ 7 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Soweit die Übersendung elektronisch erfolgt, so geht mit Bereitstellung der Leistung die Gefahr auf den Kunden über. Andernfalls geht mit der Aufgabe zur Post die Gefahr auf den Kunden über. Der Gefahrübergang kann nach Vereinbarung in Textform an-ders geregelt werden, insbesondere kann auf Wunsch des Kunden und auf seine Kos-ten ein versicherter Versand erfolgen.

(2) Erfolgt eine Montage durch die Firma thomsis, so ist der Kunde zur Abnahme der Wer-kleistungen verpflichtet, sobald ihm deren Fertigstellung angezeigt worden ist.

(3) Soweit eine Abnahme erforderlich ist, erfolgt diese durch Erklärung jedenfalls in Text-form. Der Kunde hat unverzüglich nach Übergabe oder Fertigstellung, vorbehaltlich ei-ner angemessen Frist zur Überprüfung, die Abnahme zu erklären. Die Firma thomsis ist berechtigt nach Übergabe eine angemessene Frist von einer Woche zur Erklärung der Abnahme zu setzen. Soweit die Frist fruchtlos verstreicht, gilt die Abnahme als er-folgt.

§ 8 Gewährleistung

(1) Das gesetzlich vorgesehene Gewährleistungs- bzw. Mängelhaftungsrecht gilt, soweit nachstehend nicht etwas anderes geregelt ist.

(2) Gewährleistungsrechte eines Unternehmers setzen voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Beanstandungen sind unverzüglich, bei versteckten Mängeln un-verzüglich nach Bekanntwerden, in Textform an die Firma thomsis zu richten.

(3) Die Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren für einen Verbraucher in zwei Jahre nach Gefahrübergang bzw. ein Jahr nach Abnahme.

(4) Wenn der Kunde Unternehmer ist, verjähren seine Gewährleistungsrechte ein Jahr nach Gefahrübergang bzw. ein Jahr nach Abnahme. Die gesetzliche Verjährungsfrist des Rückgriffsanspruchs gemäß § 445 a BGB bleibt unberührt.

(5) Im Falle einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung oder Austausch der Leistung/ Lieferung durch die Firma thomsis zu. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, alle zur Untersuchung und Mängelbehe-bung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Die Firma thomsis ist berechtigt, die Nachbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für thomsis mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In einem solchen Fall ste-hen thomsis die gesetzlichen Rechte zu.

(6) Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen be-stehen bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 9 Sonstige Haftung

(1) Für Ansprüche aufgrund von Schäden, welche durch die Firma thomsis, ihren gesetzli-chen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, gelten die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist, bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfül-lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart, oder soweit der Anwen-dungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

(2) Im Übrigen ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus wel-chem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

§ 10 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von thomsis, sofern sich nicht aus der Auftragsbestä-tigung etwas anderes ergibt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch in-ternationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von thomsis in Bad Essen. Ent-sprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Die Firma thomsis ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Ge-richtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

(3) Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und thomsis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweili-gen gesetzlichen Regelungen bzw. Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.

Zurück